Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV

Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Gefahrstoffverordnung und TRGS 400. Wunschgemäß kann der gesamte Betrieb beurteilt werden oder nur einzelne Arbeitsbereiche. Vorhandene Gefahrstoffverzeichnis wird auf Korrektheit geprüft, ggf. auch mit den notwendigen Angaben neu erstellt. Im Rahmen der Betriebsbegehung können auch die innerbetrieblichen Kennzeichnungen, z. B. nach TRGS 201 oder Arbeitsstättenrecht, überprüft werden.

 

Notwendige Dokumentationen, wie z. B. Sicherheitsdatenblätter, Angaben zur Lüftung, Überwachungseinrichtungen, sind vom Betreiber zur Verfügung zu stellen. Bei Bedarf können Arbeitsbereichsanalysen und Expositionsmessungen in Kooperation mit anerkannten Messstellen nach TRGS 402 durchgeführt werden. Zur Beurteilung der Expositionen werden die nationalen und internationalen Grenzwerten herangezogen, desgleichen nach einer fachkundigen Bewertung die DNEL.

 

Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung wird in einer gesetzeskonformen Dokumentation zusammengestellt.

 

Auf Wunsch erarbeiten wir so genannte mitgelieferte Gefährdungsbeurteilung Ihrer Produkte für Ihre Kunden, dieser zusätzliche Service entlastet die Kunden von eigenen aufwändigen Beurteilungen und stellt eine wirkungsvolle Methode zur Verbesserung der Lieferanten-Kunden-Beziehung dar.

 

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger: Arbeitsschutz bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und deren Einstufung

Neuerscheinung Mai 2020
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Expositionsmessungen       am Arbeitsplatz

nach TRGS 402