Fortbildungsveranstaltungen nach § 11 Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)

Mit Anerkennungsbescheid vom 27.02.2018 wurde GCC-Bender von der zuständigen Behörde (Struktur- und Genehmigungsbehörde Süd, Rheinland-Pfalz) zur Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen gemäß § 11 Abs.1 Nr. 2 ChemVerbotsV anerkannt.

 

Fortbildungsveranstaltungen können als Inhouse-Schulungen oder in Seminarhotels auf Anfrage durchgeführt werden. Pro Verantaltung können bis zu 25 Personen teilnehmen.

 

Sprechen Sie uns an, wir erstellen Ihnen gerne ein maßgeschneidertes Angebot.

 

Dauer: 9:00 bis 17:00 Uhr

 Inhalte:

1.    Gesetzliche Regelungen der zur Zeit gültigen ChemVerbotsV

2.    Verbote und Beschränkungen beim Inverkehrbringen nach Anhang XVII EG-Verordnung 1907/2006 (REACH)

3.    REACH in Kurzform: Registrierung, Zulassung, SVHC-Stoffe, Kandidatenliste, RMOA, CoRAP

4.    Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen nach EG-Verordnung 2008/1272 (CLP): Grundzüge der Einstufung von Stoffen und Gemischen nach Anhang I und Anhang VI, harmonisierte Einstufung (CLH), Registry of Intentions RoI, PACT

5.    Das Sicherheitsdatenblatt nach Artikel 31 REACH: die wesentlichen Kernelemente

6.    Vorschriften der Gefahrstoffverordnung: Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung, Substitution, Rangfolge der Schutzmaßnahmen

7.    Biozide: Grundzüge der EG-Biozidverordnung

 8.    Ergänzende Rechtsgebiete: Lagerung von Gefahrstoffen, Mutterschutzgesetz 2018, Transportvorschriften, PIC- und POP-Verordnung

 

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger: Arbeitsschutz bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und deren Einstufung

Neuerscheinung Mai 2020
Neuerscheinung Mai 2020

NEU! Fortbildungsveranstaltungen nach § 11 ChemVerbotsV

Expositionsmessungen       am Arbeitsplatz

nach TRGS 402