Mit Anerkennungsbescheid vom 27.02.2018 wurde GCC-Bender von der zuständigen Behörde (Struktur- und Genehmigungsbehörde Süd, Rheinland-Pfalz) zur Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen gemäß § 11 Abs.1 Nr. 2 ChemVerbotsV anerkannt.
Fortbildungsveranstaltungen können als Inhouse-Schulungen oder in Seminarhotels auf Anfrage durchgeführt werden. Pro Verantaltung können bis zu 25 Personen teilnehmen.
Jetzt mit den Regelungen der ab 1.1.2025 geltenden Abgabebeschränkungen für Bioziden nach der Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV)
Dauer: 9:00 bis 17:00 Uhr
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