Fortbildungsveranstaltungen nach ChemVerbotsV!
Anerkennungsbescheid zur Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 Chemikalien-Verbotsverordnung von Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd am 27.02.2018 erhalten.
Fortbildungsveranstaltung zur Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV, einschließlich der Regelungen zur
Abgabe von Bioziden gemäß Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV) ab 1.1.2025
Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen - unter Berücksichtigung von REACH und GHS Springer-Verlag, Juli 2024
Vereidigung durch die IHK-Pfalz am 15.06.2018 zum Themengebiet:
Arbeitsschutz bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und deren Einstufung
Kontinuierliche Expositions- Konzentrationsmessungen mit direktanzeigendem kontinuierlich messenden Photoionisationsdetektor.