Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung

Auf Basis der vorliegenden Daten stufen wir gefährliche Stoffe und Gemische nach der CLP-Verordnung ein, Zubereitungen noch bis zum Ablauf der Übergangsfrist am 30.06.2015 auch nach der EG-Zubereitungsrichtlinie.

 

Werden gefährliche Stoffe auf öffentlichen Straßen transportiert, können auch die Gefahrgutklassifizierungen, die Gefahrgutkennzeichnungen und die Festlegung der Verpackungen vorgenommen werden.

 

 

 

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger: Arbeitsschutz bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und deren Einstufung

Neuerscheinung Mai 2020
Neuerscheinung Mai 2020

NEU! Fortbildungsveranstaltungen nach § 11 ChemVerbotsV

Expositionsmessungen       am Arbeitsplatz

nach TRGS 402