Betriebsanweisungen und Unterweisungen

Auf Basis der betrieblichen Unterlagen, der Sicherheitsdatenblätter und den konkreten Tätigkeiten an den Arbeitsplätzen erstellen wir praxisgerechte Betriebsanweisungen.

 

Hierbei fassen wir Stoffe mit ähnlichen Eigenschaften und Verwendungen in gruppenmerkblättern zusammen.

 

Auf Wunsch übernehmen wir die nach § 14 Gefahrstoffverordnung geforderte Unterweisung und stellen dabei sicher, dass auch die arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung zweckdienlich erfolgt.

 

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger: Arbeitsschutz bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und deren Einstufung

Neuerscheinung Mai 2020
Neuerscheinung Mai 2020

NEU! Fortbildungsveranstaltungen nach § 11 ChemVerbotsV

Expositionsmessungen       am Arbeitsplatz

nach TRGS 402