Mit Anerkennungsbescheid vom 27.02.2018 wurde GCC-Bender von der zuständigen Behörde (Struktur- und Genehmigungsbehörde Süd, Rheinland-Pfalz) zur Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen gemäß § 11 Abs.1 Nr. 2 ChemVerbotsV anerkannt.
Fortbildungsveranstaltungen können als Inhouse-Schulungen oder in Seminarhotels auf Anfrage durchgeführt werden. Pro Verantaltung können bis zu 25 Personen teilnehmen.
Sprechen Sie uns an, wir erstellen Ihnen gerne ein maßgeschneidertes Angebot.
Dauer: 9:00 bis 17:00 Uhr
Inhalte:
1. Gesetzliche Regelungen der zur Zeit gültigen ChemVerbotsV
2. Verbote und Beschränkungen beim Inverkehrbringen nach Anhang XVII EG-Verordnung 1907/2006 (REACH)
3. REACH in Kurzform: Registrierung, Zulassung, SVHC-Stoffe, Kandidatenliste, RMOA, CoRAP
4. Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen nach EG-Verordnung 2008/1272 (CLP): Grundzüge der Einstufung von Stoffen und Gemischen nach Anhang I und Anhang VI, harmonisierte Einstufung (CLH), Registry of Intentions RoI, PACT
5. Das Sicherheitsdatenblatt nach Artikel 31 REACH: die wesentlichen Kernelemente
6. Vorschriften der Gefahrstoffverordnung: Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung, Substitution, Rangfolge der Schutzmaßnahmen
7. Biozide: Grundzüge der EG-Biozidverordnung
8. Ergänzende Rechtsgebiete: Lagerung von Gefahrstoffen, Mutterschutzgesetz 2018, Transportvorschriften, PIC- und POP-Verordnung