Fortbildungsveranstaltungen nach ChemVerbotsV!
Anerkennungsbescheid zur Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 Chemikalien-Verbotsverordnung von Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd am 27.02.2018 erhalten.
Chemikalien-Verbotsverordnung: Neufassung am 26.01.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, Anhang enthält nur noch nationale Verbote, Beschränkungen beim Inverkehrbringen, Anpassung an CLP-Verordnung, Sachkunde auf 6 Jahre begrenzt, Auffrischungslehrgänge ab 1.6.2019 verbindlich
Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen - unter Berücksichtigung von REACH und GHS in 5. Auflage im Februar 2018 erschienen
Vereidigung durch die IHK-Pfalz am 15.06.2018 zum Themengebiet:
Arbeitsschutz bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und deren Einstufung
Kontinuierliche Expositions- Konzentrationsmessungen mit direktanzeigendem kontinuierlich messenden Photoionisationsdetektor.